In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von allen privaten Krankenkassen übernommen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist zudem prinzipiell beihilfefähig. Die Kostenübernahme ist in der Regel gewährleistet.
Es wird empfohlen, folgende Fragen bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe zu klären. Sie können auch darum bitten, Ihnen die Informationen zur eigenen Absicherung schriftlich zu geben.

  • Wie und in welchem Umfang wird die Psychotherapie erstattet?
  • Wird vor Beginn der Psychotherapie ein gutachterlicher Bericht verlangt bzw. gibt es hierfür spezielle Formulare?
  • In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) zusätzlich zu einem ggf. genehmigungspflichtigem Stundenkontingent erstattet?
  • Gibt es eine festgelegte Anzahl an Therapiesitzungen, die pro Jahr erstattet wird?
  • Wird ein Konsiliarbericht eines Arztes benötigt?

Die Abrechnung in meiner Praxis richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel wird der 2,3-fache bis 3-fache Satz der GOP abgerechnet.

In bestimmten Fällen kann eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt erfolgen. Ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, wird im Einzelfall durch das zuständige Jugendamt geprüft.